• Unfall?Wir helfen sofort!

    Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing

Erste Hilfe, wenn es gekracht hat!

Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall, egal ob mit dem Auto, Motorrad oder Fahrrad, schnell und reibungslos.

Wir wissen, wie viel Zeit und Nerven es kostet, einen Verkehrsunfall selbst zu regulieren. Nehmen Sie sich einfach 5 bis 10 Minuten Zeit und sparen Sie damit etliche Stunden Aufwand!

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, dann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren Schaden – inklusive der Anwaltsgebühren – bezahlen. Das bedeutet, dass Ihnen in der Regel keine Kosten entstehen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

Füllen Sie einfach unseren Unfallfragebogen aus und lehnen Sie sich zurück. Wir erledigen alles weitere für Sie…

Kompetenter Partner


Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt

Arndt Schirneker-Reineke ist seit 2001 als selbständiger Rechtsanwalt in Bad Salzuflen und seit vielen Jahren auch in Bielefeld tätig. 2009 hat die Rechtsanwaltskammer Hamm ihm den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen.

Er ist seit 2015 ADAC Vertragsanwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen AnwaltVereins.

Rechtsanwalt Schirneker-Reineke ist Mitbegründer der Kanzlei Schirneker-Reineke & Rensing in Bad Salzuflen und Bielefeld mit derzeit vier Anwälten und Anwältinnen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite: www.anwaelte-srr.de



Schadensregulierung

Wenn Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls beauftragen möchten, benötigen wir die anwaltliche Vollmacht im Original und von Ihnen unterschrieben zurück – gerne auch vorab per Telefax an (05222) 96099-11 oder per E-Mail an kanzlei@anwaelte-srr.de. Jeder Anspruchsteller muss eine gesonderte Vollmacht unterschreiben!

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Medikamentenersatz, Ersatz des Haushaltsführungsschaden, etc. geltend machen möchten, benötigen wir auch noch die Schweigepflicht-Entbindungserklärung von Ihnen. Für jeden Arzt, der Sie behandelt (hat), benötigen wir eine Erklärung. Ohne diese Erklärung dürfen die Ärzte aufgrund ihrer Schweigepflicht keine Berichte zu Ihrem Gesundheitszustand an Dritte weitergeben. Mit Ihrer Unterschrift entbinden Sie die Ärzte von ihrer Schweigepflicht, selbstverständlich nur in Bezug auf Ihre unfallbedingten Verletzungen.