Fragen und Antworten

Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing
Bad Salzuflen & Bielefeld

Warum soll ich den Verkehrsunfall über einen Anwalt regulieren lassen?

Weil Sie ansonsten viel Ärger und Lauferei haben könnten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat gut geschulte Mitarbeiter, die das Ziel haben, den Schaden für die Versicherung so gering wie möglich zu halten. Darum brauchen Sie einen Anwalt, der sich mit der komplizierten Materie sehr gut auskennt und alle Ansprüche für Sie geltend macht.

Was kostet mich die Einschaltung eines Anwalts?

Im Zweifel nichts, wenn Sie den Unfall nicht mitverursacht haben! Die Anwaltskosten gehören, ebenso wie die Reparaturkosten, die Sachverständigenkosten usw. zum Schaden dazu und müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt werden.
Wenn die Haftungsverteilung unklar ist und Sie den Unfall möglicherweise mitverursacht haben, ist es hilfreich, wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung haben. Sie muß dann für alle (weiteren) Anwalts-, Gerichtskosten, etc. aufkommen.

Muss ich extra zu Ihnen ins Büro kommen?

Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Bitte füllen Sie das Formular so vollständig wie möglich aus und übersenden Sie es uns anschließend zusammen mit der anwaltlichen Vollmacht. Wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind, benötigen wir auch noch eine ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflicht-Entbindungserklärung von Ihnen.

Wenn wir alle Unterlagen vorliegen haben (möglichst auch die polizeiliche Unfallmitteilung, falls vorhanden), können wir loslegen. Wenn wir noch Fragen haben, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

Wenn Sie einen persönlichen Besprechungstermin haben möchten, können Sie den selbstverständlich gerne jederzeit mit uns vereinbaren.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir?

Bitte übersenden Sie uns alle Unterlagen, die Sie im Zusammenhang mit dem Unfall vorliegen haben, z.B. polizeiliche Unfallmitteilung, Kostenvoranschläge, Rechnungen, etc.
Beispielsweise bekommen Sie die Praxisgebühr ersetzt, wenn Sie nach dem Unfall zum Arzt mussten. Auch Medikamentenkosten, das kaputte Handy, die zerrissene Hose nach dem Fahrradunfall – alles muss ersetzt werden. Das funktioniert allerdings nur, wenn Sie Quittungen bzw. Rechnungen vorlegen können.
Außerdem benötigen wir von Ihnen ein unterschriebenes Exemplar der anwaltlichen Vollmacht und – sofern Sie oder der Fahrer verletzt worden sind – für jeden Arzt, der Sie behandelt oder behandelt hat, eine ausgefüllte Schweigepflicht-Entbindungserklärung. Aufgrund der Schweigepflicht dürfen die Ärzte nur dann einen Bericht über Ihre unfallbedingten Verletzungen anfertigen, wenn sie von Ihnen ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht entbunden worden sind.
Auf der Basis der ärztlichen Berichte können wir Ihre Schmerzensgeld-Ansprüche beziffern.

Wer muss die Vollmacht unterschreiben?

Wichtig ist, dass jede Person, die Ansprüche geltend machen will, eine gesonderte anwaltliche Vollmacht unterzeichnet.
Für den Eigentümer des verunfallten Pkw, Lkw, Fahrrads, etc. machen wir Schadensersatzansprüche geltend (z.B. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale, etc.).
Für verletzte Fahrzeuginsassen können gesondert Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, etc. geltend gemacht werden.

Was soll ich machen, wenn die gegnerische Versicherung bei mir anruft?

Die gegnerische Versicherung will vermutlich verhindern, dass Sie einen Anwalt einschalten. Von daher kann es gut sein, dass Sie unerwartet von der Versicherung angerufen (oder angeschrieben) werden.
Lassen Sie sich auf keine Diskussion ein und treffen Sie vor allem keine Vereinbarungen mit der Versicherung, sondern verweisen Sie an uns. Sie sind weder verpflichtet, den Wagen in eine von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt zu bringen, noch einen bei der Versicherung beschäftigten Sachverständigen zu akzeptieren.
Auch wenn Ihre eigene Versicherung Fragen hat, bitten Sie den Sachbearbeiter einfach, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
Gleiches gilt, wenn Sie einen so genannten Anhörungsbogen der Polizei bekommen. Füllen Sie bitte nur die Angaben zur Person aus und leiten Sie den Bogen anschließend an uns weiter.

Soll ich einen Sachverständigen beauftragen?

Die Einschaltung eines Sachverständigen ist in den meisten Fällen (zumindest bei Schäden ab 800 Euro) sinnvoll. Die Kosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall ebenso wie die Anwaltskosten von der Versicherung des Verursachers bezahlt werden.
Bevor Sie einen Sachverständigen einschalten, nehmen Sie bitte möglichst mit uns Kontakt auf.

Kann ich einen Mietwagen bestellen?

Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, dürfen Sie während der Reparaturdauer oder für den Zeitraum bis zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen nutzen.
Bevor Sie einen derartigen Vertrag schließen, lassen Sie sich bitte von uns beraten. Bei der Abrechnung der Mietwagenkosten kommt es immer wieder zu Problemen mit den Versicherungen. Diesem Ärger sollten Sie aus dem Wege gehen, indem Sie uns vorher um Rat fragen.

Sie haben Fragen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Unsere Kanzlei Bad Salzuflen

05222 96099-0

Unsere Kanzlei in Bielefeld

0521 557799-3

Schadensregulierung

Wenn Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls beauftragen möchten, benötigen wir die anwaltliche Vollmacht im Original und von Ihnen unterschrieben zurück – gerne auch vorab per Telefax an (05222) 96099-11 oder per E-Mail an kanzlei@anwaelte-srr.de. Jeder Anspruchsteller muss eine gesonderte Vollmacht unterschreiben!

Unfallfragebogen und Vollmacht

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Medikamentenersatz, Ersatz des Haushaltsführungsschaden, etc. geltend machen möchten, benötigen wir auch noch die Schweigepflicht-Entbindungserklärung von Ihnen. Für jeden Arzt, der Sie behandelt (hat), benötigen wir eine Erklärung. Ohne diese Erklärung dürfen die Ärzte aufgrund ihrer Schweigepflicht keine Berichte zu Ihrem Gesundheitszustand an Dritte weitergeben. Mit Ihrer Unterschrift entbinden Sie die Ärzte von ihrer Schweigepflicht, selbstverständlich nur in Bezug auf Ihre unfallbedingten Verletzungen.

Schweigepflicht-Entbindung